Datenschutzbestimmungen

I. A CLIFF Küchen GmbH gibt hiermit ihre Datenschutzbestimmungen und Datenverarbeitungsgrundsätze bekannt, welche sie als  unbedingt einzuhaltend anerkennt. Grundlage für die Ausarbeitung dieser Regeln war das Gesetz LXIII aus dem Jahre 1992 über den Schutz persönlicher Daten und die Veröffentlichung allgemein öffentlich interessanter Daten , das Gesetz Nr. VI aus dem Jahr 1998 über den Schutz der einzelnen Personen und die elektronische Verarbeitung von persönlichen Daten, sowie die am 28. Januar in Strasbourg unterzeichnete Vereinbarung über Datenschutz.

II. Die Qualität der persönlichen Daten bei der elektronischen Verarbeitung:
a) Daten sind nur ehrlich und auf gesetzlicher Grundlage einzuholen und aufzuarbeiten;
b) Daten sind nur für gesetzlich vorgeschriebene Zwecke zu speichern, für davon abweichende Zwecke dürfen Daten nicht verwendet werden;
c) Die Speicherung von Daten muss zielentsprechend sein, über das Ziel hinausgehende Daten dürfen nicht gespeichert werden;
d) Daten müssen genau, und wenn nötig zeitgemäß sein;
e) Die Speicherung von Daten muss so gesichert sein, dass man die Identität der Person, um deren Daten er geht, nur für den zur Speicherung nötigigen Zeitraum erkennen kann,
f) Angaben zur Rasse, politische Meinungen, religiöser Zugehörigkeit, sowie zur Gesundheit, zum Sexualleben dürfen nicht elektronisch verarbeitet werden, außer wenn diese rechtlich  abgesichert sind. Dies bezieht sich auch auf strafrechtliche persönliche Angaben,
g) Wir setzen technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um die  uns zur Verfügung gestellten Daten durch zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, Verlust, Zerstörung oder den Zugriff unbefugter Personen zu schützen. Unsere Sicherheitsmaßnahmen werden entsprechend der technologischen Entwicklung fortlaufend verbessert.


III.Weitere Personenschutzgarantien:
Jeder hat das Recht,
a) Kenntnis über die erhobenen Daten zu haben, zu wissen, zu welchem Ziel diese Daten erhoben worden sind, die Daten bearbeitenden Personen, ihren Wohnsitz bzw. die Anschrift ihrer Niederlassung zu kennen;
b) von Zeit zu Zeit und ohne große Verzögerung oder Kostenaufwand darüber informiert zu werden, dass seine Daten in einer automatisierten Datenbank gespeichert werden, und über diese Daten in ihm verständlicher Form informiert zu werden;
c)diese Daten zu verändern oder auf die leicht möglichste Form löschen zu lassen;
d) Rechtsmittel einzusetzen, wenn man seiner Bitte um Datenänderung oder Datenlöschung nicht gerecht wird. Der Datenverarbeiter informiert auf Anfrage die Person über die bearbeiteten Daten, über das Ziel und die rechtlichen Grundlagen der Datenverarbeitung, weiterhin über Ziel, Zeitraum, gesetzlicher Grundlage der verarbeiteten Daten, über den Namen der datenverarbeitenden Person, ihre Adresse, bzw. die Adresse der Niederlassung, über die mit der Datenverarbeitung zusammenhängenden Abläufe, außerdem darüber, an wen und zu welchem Ziel die Daten weitergeleitet wurden. Der Datenbearbeiter ist verpflichtet, auf die Anfragen so schnell wie möglichst, aber innerhalb von 30 Tagen in allgemeinverständlicher Form zu antworten. Die betroffene Person kann sich im Falle einer Gesetzeswidrigkeit von Seiten des Datenbearbeiters an das Gericht wenden. Der Datenbearbeiter ist verpflichtet, für eventuell auftretende Schäden,die er anderen durch gesetzwidriges Bearbeiten der Daten oder Nichteinhalten der Vorschriften  verursacht hat, aufzukommen. Der Datenbearbeiter ist auch verantwortlich für Schäden, die von seinen Sachbearbeitern verursacht wurden. Wenn die Schäden durch unvorhersehbare Dinge entstanden sind, haftet der Datenbearbeiter nicht dafür. falls die Schäden aus unseriösem und absichtlich falschem Verhalten der betreffenden Person entstanden sind, trägt der Datenverarbeiter ebenfals keine Verantwortung.


Persönliche Daten können dann verarbeitet werden, wenn
a) die betroffene Person ihr Einverständnis dazu gibt, oder
b) das Gesetz dies vorschreibt. -Das Gesetz kann aus allgemein öffentlichem Interesse die Veröffentlichung von persönlichen Daten in bestimmten Fällen vorschreiben.-   In allen anderen Fällen ist eine Einverständniserklärung der betroffenen Person notwendig, für einige Angaben muss diese Erklärung in schriftlicher Form vorliegen. Im Zweifelsfall muss so entschieden werden, als ob die betroffene Person keine Einverständniserklärung zur Veröffentlichung ihrer Daten abgegeben hat. Bei öffentlichen Auftritten oder anderen Veröffentlichungen abgegebene Erklärungen sind als Einverständniserklärung anzuerkennen.

Ziel der Datenverarbeitung:
Alle im Rahmen unserer  Internetdirektdienste anfallenden personenbezogenen Daten werden entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten, nur zum Zwecke der Vertragsabwicklung und zur Wahrung berechtigter eigener Geschäftsinteressen im Hinblick auf die Beratung und Betreuung unserer Kunden und die bedarfsgerechte Produktgestaltung erhoben, verarbeitet und genutzt.
Weiterleitung oder Verknüpfung von Daten:
Daten sind dann weiterleitbar oder verknüpfbar, wenn die betreffende Person ihr Einverständnis dazu abgegeben hat, oder wenn das Gesetz dies ermöglicht und die Datenverarbeitungsbedingungen bei allen vorhandenen Daten eingehalten werden.

Datensicherheit:
Der Datenbearbeiter ist verpflichtet, für die Sicherheit der gespeicherten und bearbeiteten Daten zu sorgen, weiterhin für die technischen und organisatorischen Voraussetzungen zur Sicherheit selbiger, sowie für die Aufstellung und Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen zu sorgen. Die Daten- besonders die, die unter Staatsgeheimnis und Dienstgeheimnis fallen, müssen geschützt werden, ein Zugriff von Unbefugten auf Daten ist zu verhindern, ebenso wie die Umänderung, Weiterleitung, Veröffentlichung oder Vernichtung der Daten.


IV. Datensicherungsregeln:

Die CLIFF KÜCHEN GmbH verpflichtet sich, vor der Aufnahme und Speicherung von Daten ihrer Kunden diese eindeutig und in verständlicher Form auf den Datenspeicherungsvorgang aufmerksam zu machen. Wir informieren über das Ziel, die Form und die Grundsätze der Datenaufnahme. In allen Fällen, in denen das Gesetz eine Datenaufnahme nicht erlaubt, machen wir unsere Kunden auf die Freiwilligkeit der Datenangaben aufmerksam. Bei verbindlichen Datenangaben teilen wir den Kunden mit, auf der Grundlage welchen Gesetzes die Datenerhebung erfolgt. Die betroffenen Personen sind über das Ziel der Datenerhebung zu informieren, und darüber hinaus auch darüber, wer die Daten bearbeiten wird. Information über Datenbearbeitungsvorgänge kann auch durch bestehende gesetzliche Vorschriften erfolgen.

In allen Fällen, in denen die CLIFF KÜCHEN GmbH ihr zur Verfügung gestellte Daten vom eigentlichen Ziel abweichend verwenden möchte, sind die betroffenen Personen davon in Kenntnis zu setzen, bzw. ist eine vorherige Einverständniserklärung einzuholen. Die Kunden haben das Recht, die Benutzung ihrer Daten zu anderen Zielen zu verweigern.
Bei der Aufnahme, Speicherung und Weiterverarbeitung von Daten halten wir die im Punkt Grundsätze der Datenverarbeitung aufgeführten Gesichtspunkte strengstens ein. Wir informieren unsere Kunden in Form von elektronischen Briefen über alle sie betreffende Vorgänge. Die CLIFF KÜCHEN GmbH  verpflichtet sich, gegenüber von Kunden, die die freiwillige Datenangaben verweigern keinerlei Sanktionen auszuüben.

  Die CLIFF KÜCHEN GmbH verpflichtet sich die Sicherheit der gespeicherten Daten zu gewährleisten, alle technischen und organisatorischen Maßnahmen zu treffen, die sichern, dass aufgenommene, gespeicherte und bearbeitete Daten sicher  vor Benutzung durch Unbefugte bzw. vor Vernichtung geschützt sind. Wir verpflichten uns weiterhin dazu, alle, an die wir Daten weitergeben, auf die Grundsatzregeln aufmerksam zu machen und sie zur Einhaltung dieser zu verpflichten.